04671 – 930 140

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+ Service – Nach einem Unfall

Jensen &

Friedrichsen

Nach einem Unfall

Das sollten Sie im Schadenfall unbedingt beachten!

Notieren Sie amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.

Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ- Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Nur bei einem, für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750 ist ein ausführliches Schadengutachten meist entbehrlich. Wir erstellen Ihnen in diesem Fall eine Reparaturkalkulation zur rechtssicheren Abrechnung mit dem Versicherer.

Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung. Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall? Habe ich Anspruch auf mögliche Umbaukosten? Bei uns bleiben keine Zweifel!

 

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Jensen & Friedrichsen
KFZ-Sachverständige

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Inhaber Jan Hauke Jensen

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