Nach einem Unfall

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Daten notieren

Notieren Sie amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.

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Polizei kontaktieren

Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.

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Unfallort fotografieren

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

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Skizze anfertigen

Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

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KFZ- Sachverständigen beauftragen

Bestehen Sie darauf, einen qualifizierten und unabhängigen KFZ- Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen.

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Kosten geltend machen

Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Nur bei einem, für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750 ist ein ausführliches Schadengutachten meist entbehrlich. Wir erstellen Ihnen in diesem Fall eine Reparaturkalkulation zur rechtssicheren Abrechnung mit dem Versicherer.

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Verbindlichen Kostenvoranschlag einholen

Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung. Was ist mit Ihrem Nutzungsausfall? Habe ich Anspruch auf mögliche Umbaukosten? Bei uns bleiben keine Zweifel!

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Jensen & Friedrichsen
KFZ-Sachverständige

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Rosenburger Weg 36
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