+ Unsere Leistungen – Beweissicherung
Jensen &
Friedrichsen
Beweissicherung
Alle Gutachten bzw. Überprüfungen sind im weitesten Sinne Beweissicherungen und dienen der Sicherung von Beweisen. Ein so-genanntes Beweissicherungsgutachten ist vor allem dann erforderlich, wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind.
Auf Grundlage eines Beweissicherungsgutachtens können Streitigkeiten (Ansprüche) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gegebenenfalls bereits außergerichtlich geregelt werden.
Manchmal lässt sich allerdings eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als sogenannter „Parteivortrag“ in die Verhandlung eingebracht.
Hierdurch verschafft sich der Richter einen Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von einem neutralen Sachverständigen zusätzlich noch erforderlich ist.
Jensen & Friedrichsen
KFZ-Sachverständige
Inhaber Jan Hauke Jensen
Rosenburger Weg 36
25821 Bredstedt
Telefon: 04671 - 930 140
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