04671 – 930 140

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+ Unsere Leistungen – Beweissicherung

Jensen &

Friedrichsen

Beweissicherung

Alle Gutachten bzw. Überprüfungen sind im weitesten Sinne Beweissicherungen und dienen der Sicherung von Beweisen. Ein so-genanntes Beweissicherungsgutachten ist vor allem dann erforderlich, wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind.

Auf Grundlage eines Beweissicherungsgutachtens können Streitigkeiten (Ansprüche) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gegebenenfalls bereits außergerichtlich geregelt werden.

Manchmal lässt sich allerdings eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als sogenannter „Parteivortrag“ in die Verhandlung eingebracht.

Hierdurch verschafft sich der Richter einen Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von einem neutralen Sachverständigen zusätzlich noch erforderlich ist.

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Jensen & Friedrichsen
KFZ-Sachverständige

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Inhaber Jan Hauke Jensen

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25821 Bredstedt

Telefon: 04671 - 930 140
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